Klasse T gilt für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, jeweils auch mit Anhängern. Dazu kommen selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 40 km/h.
Wichtig ist der Einsatzzweck: Die Fahrzeuge müssen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Klasse T schließt die Klassen AM und L mit ein.
Mit 16 Jahren ist die Klasse zunächst auf Fahrzeuge bis 40 km/h beschränkt. Ab dem 18. Geburtstag gilt sie automatisch für die vollen 60 km/h – ohne weitere Prüfung.
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Klasse L reicht nur bis 40 km/h und ist beim Anhängerbetrieb stark eingeschränkt. Wer regelmäßig mit Anhänger unterwegs ist oder schnellere Zugmaschinen fährt, braucht Klasse T. In Klasse B und T ist L jeweils enthalten.
Bei Klasse T sind keine Pflicht-Sonderfahrten vorgeschrieben. Wie viele Übungsstunden du brauchst, richtet sich nach deiner Vorerfahrung.
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Fünf Schritte vom ersten Gespräch bis zum Führerschein in der Hand.
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