Ab sofort bietet die Fahrschule Plan C in
Mülheim a. d. Ruhr Weiterbildungen für LKW-Fahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz an.
Der Ausbildungsplan beinhaltet folgende Module:
Die Anforderungen an Kraftfahrer/innen im Personen und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den
Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer/innen hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten
erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben
haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen
Weiterbildung.
Diese muss erstmalig bis zum 10.09.2014 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5
Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2009 für alle Neuerwerber/innen der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE verpflichtend wird.
Mit der Teilnahme an diesen Modulen weist du die 35 Std. der neuen gesetzlich geforderten Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nach.
Die Teilnahmebescheinigungen für diese Module sind innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std. Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde einzureichen.