LKW

 

Ab sofort bietet die Fahrschule Plan C in

Mülheim a. d. Ruhr Weiterbildungen für LKW-Fahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz an.

 

 

Aktuelle Termine

 

 

 

Der Ausbildungsplan beinhaltet folgende Module:

 

 

 

 

1. Modul “Eco-Training”

 

  • Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
  • bestes Verhältnis Geschwindigkeit/Getriebe, Trägheit des Fahrzeugs nutzen
  • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs

 

 

2. Modul “Sozial(Vorschriften) für den Güterverkehr”

 

  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterverkehr
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr

 

 

3. Modul “Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit”

 

  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs (außer Inhalte von Modul 1)
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen

 

 

4. Modul “Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi”

 

  • Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer entgegenzuwirken

 

 

5. Modul “Ladungssicherung”

 

  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs

 

 

 

Hintergrund

 

Die Anforderungen an Kraftfahrer/innen im Personen und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer/innen hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung.
Diese muss erstmalig bis zum 10.09.2014 (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2009 für alle Neuerwerber/innen der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE verpflichtend wird.

 

Abschluss: Teilnahmebescheinigung

Mit der Teilnahme an diesen Modulen weist du die 35 Std. der neuen gesetzlich geforderten  Pflicht-Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nach.
Die Teilnahmebescheinigungen für diese Module sind innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der 35 Std. Pflicht-Weiterbildung bei der zuständigen Behörde einzureichen.